Hey,
da ich als Deutscher im "Exil" in der Schweiz wohne und noch nicht allzu viel mit Schweizer Verkehrsrecht am Hut habe, benötige ich mal ein Tipp von den Schweizern. Ich hab ne Puig Racingscheibe für meine Lady grad auf dem Schreibtisch liegen und wollte mal wissen ob ich zu den freundlichen Herren nach Schaffisheim (Straßenverkehrsamt) fahren muss oder ob ich die Scheibe ohne Eintragung fahren kann. Eine deutsche ABE liegt bei, würde ich noch in D wohnen, wäre die ABE einfach immer mit dabei und fertig. Aber wie sieht's hier in CH aus. In letzter Zeit steht die Rennleitung an jeder Ecke und aus Unwissenheit möchte ich keinen Ärger haben.
ach ja die Scheibe ist komplett Schwarz/Blickdicht, daher fällt sie schon auf. Nicht das es plötzlich bei einer Kontrolle heißt, man kann nicht durchschauen und daher ist die Verboten... ich will den Polizisten nicht erst vormachen das ich eh nicht so tief hinter die Scheibe komme, dass diese mir die Sicht versperrt...
Frage an die Schweizer
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Re: Frage an die Schweizer
Also da ich Recht studiere kann ich dir da helfen.
Eine ABE gilt in der schweiz nicht, is ja keine EU... du brauchst eine EG- bzw. ECE-Teilgenehmigung oder eine CH- Typengenehmigung
wo du die her bekommst, kann ich dir nicht sagen.
aber so sieht zumindestens ma die rechtliche Seite aus...
Grüße
Laux
Eine ABE gilt in der schweiz nicht, is ja keine EU... du brauchst eine EG- bzw. ECE-Teilgenehmigung oder eine CH- Typengenehmigung
wo du die her bekommst, kann ich dir nicht sagen.
aber so sieht zumindestens ma die rechtliche Seite aus...
Grüße
Laux
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Re: Frage an die Schweizer
Stimme Laux zu, ist bei den Schalldämpfern eben genau so, siehe z.b. http://www.asa.ch/media/archive1/Shop/Merkblaetter/Gratis/2001/M1-2001.pdfTriple Laux hat geschrieben:Also da ich Recht studiere kann ich dir da helfen.
Eine ABE gilt in der schweiz nicht, is ja keine EU... du brauchst eine EG- bzw. ECE-Teilgenehmigung oder eine CH- Typengenehmigung
wo du die her bekommst, kann ich dir nicht sagen.
aber so sieht zumindestens ma die rechtliche Seite aus...
Grüße
Laux
Die CH-Bewilligung wird vom Schweizer Importeur des Produktes ausgestellt.
Ich hatte bisher sehr gute Erfahrungen hier gemacht, in dem ich einfach beim zuständigen Strassenverkehrsamt angerufen habe. Waren jeweils sehr kompetente und hilfsbereite Menschen am Telefon OKPef
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Topic author - Warmfahrer
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Re: Frage an die Schweizer
Na dann werd ich mal Telefonieren... thx
Edit...ok ich habe mit dem Schweizer Importeur gesprochen und es braucht wohl keine zusätzliche Bescheinigung. Er habe schon mehrere Töff's mit Rennscheiben vorgeführt und es gab nie Fragen bzw. Bedenken seitlich des Prüfers. Also alles i. O. Scheibe kommt dran.
Edit...ok ich habe mit dem Schweizer Importeur gesprochen und es braucht wohl keine zusätzliche Bescheinigung. Er habe schon mehrere Töff's mit Rennscheiben vorgeführt und es gab nie Fragen bzw. Bedenken seitlich des Prüfers. Also alles i. O. Scheibe kommt dran.