Frage zum Thema "geblitzt werden"
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ja, zum glück ist winter! wirklich schlimm find ichs jetzt au net. zum glück hab ichs in geschäft nur 1,5km. wird morgens um kurz vor sechs halt wahrscheinlich arschkalt mitm fahrrad, aber wird schon gehn. und über weihnachten und silvester ist ja sowieso urlaub angesagt.
Gottes beste Gabe ist und bleibt der Schwabe!
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Sehr schön, immer positiv Denken, so gefällt das .Daytona_Fabian hat geschrieben:ja, zum glück ist winter! wirklich schlimm find ichs jetzt au net. zum glück hab ichs in geschäft nur 1,5km. wird morgens um kurz vor sechs halt wahrscheinlich arschkalt mitm fahrrad, aber wird schon gehn. und über weihnachten und silvester ist ja sowieso urlaub angesagt.
Na wenigstens hast Du Dir die 4 Wochen günstig ausgesucht, denn
über die Feiertage ist ja (in den meisten Fällen) arbeitsfreie Zeit.
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Sicha das ... bei Temperaturen knapp über Null morgens...Daytona_Fabian hat geschrieben:ja, genau so hab ich mir des gedacht. [...] weil um dreiviertel fünf morgens mitm fahrrad ins geschäft zu fahren ist ätzend.
hätte ich da auch keinen Bock zu.
Da ich mim Bus zur Arbeit fahre (13 km von @home) wird sich das Thema
"geblitzt werden" erst wieder zur Motorradzeit ankündigen...mim Auto
fahre ich zur Zeit eher seltener.
also bei 1,5km weg würd ich so oder so mitm rad fahrenDaytona_Fabian hat geschrieben:ja, zum glück ist winter! wirklich schlimm find ichs jetzt au net. zum glück hab ichs in geschäft nur 1,5km. wird morgens um kurz vor sechs halt wahrscheinlich arschkalt mitm fahrrad, aber wird schon gehn. und über weihnachten und silvester ist ja sowieso urlaub angesagt.
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Kenne ich auch, bin mitte 2005 im Rhein/Sieg Kreis gefahren, schöne strecke - erlaubt waren 70 km/h - mit 147 km/h geblitzt, oben am ende der strecke standen dann die jungs in Grün. Busgeld in Höhe von 160,- Teuros zähneknirschend gezahlt und 3 Punkte auf'm Konto. Lappen für 4 Wochen weg - den hab ich dann kurz darauf abgeben können, weil 2 Wochen später hat's mich auf meiner Hausstrecke ziemlich zerlegt. Moped nur paar Kratzer, ich mit einigen Knochenbrüchen im Krankenhaus und nen paar Schellen von meiner Frau ( für's schnelle Fahren ) ! Smiley_Fratzengeballer
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Re: Frage zum Thema "geblitzt werden"
hier ein paar antworten aus anderen foren!
also mit dem motorrad geblitzt zu werden ist rechtlich nur schwer zu beurteilen.
wenn ihr mit dem auto geblitzt werdet, ergeht gegen den fahrer ein verwarngeldangebot bzw. der anhörungsbogen.
i.d.r. wird dieses verwarngeldangebot dem halter des fahrzeugs zugestellt, der es annehmen kann und die verwarnung dadurch wirksam wird. nimmt er es nicht an, weil er nicht der fahrer zum tatzeitpunkt war, kann er den fahrer benennen muss er aber nicht.
wird man jetzt mit dem motorrad geblitzt, kann die ordnungsbehörde den fahrer nicht, sondern nur den halter feststellen, so das die sache at acta gelegt wird. bei manchen behörden oder bei schweren verkehrsübertretungen werden die motorradfahrer mit bild in einer kartei aufgenommen um sie bei späteren polizeikontrollen zu identifizieren.
diese vorgehensweise machen aber die wenigsten behörden.
wird man mit dem motorrad zusätzlich von hinten geblitzt, ist die sache ähnlich. da das bußgeldverfahren nur gegen den fahrer eingeleitet werden kann, darf die ordnungsbehörde nicht automatisch aufgrund der halterfeststellung den halter als fahrer einstufen.
verweiger ich also die fahrermitteilung, kann mir die behörde eigentlich nix. lediglich die auferlegung eines fahrtenbuches kann vorgenommen werden. zudem besteht die möglichkeit der halterhaftung. d. h. die behörde kann die kosten des verfahrens im wege eines kostenbescheides dem halter auferlegen.
dies sind so ca. 26 €, hat aber den vorteil, dass ich - je nach geschwindigkeitsüberschreitung - keine punkte bekommen kann etc.
anderer
beitrag:
Nochmal zur Klarstellung:
Eine Halterhaftung des Fahrzeughalters gibt es AUSSCHLIESSLICH im ruhenden Verkehr - also bei Parkverstössen.
In allen anderen Fällen muss nachgewiesen werden, wer das Fahrzeug gefahren hat, d.h., der Fahrer muss zweifelsfrei identifiziert werden können.
Bei Integralhelmträgern (vielleicht noch mit getöntem Visier) ist das nahezu unmöglich.
Selbst, wenn also von hinten geblitzt wird, ist das eigentlich unerheblich, die Jungs haben zwar das Kennzeichen des Fahrzeuges, wer damit gefahren ist, wissen sie aber noch immer nicht.
Es wird hin und wieder versucht, mit Einschüchterungstaktiken an den Fahrer des Fahrzeuges heran zu kommen:
-Vorladungen bei der Polizei
-Fahrtenbuchandrohungen
Vorladungen bei der Polizei muss KEINE Folge gleistet werden.
Eine Fahrtenbuchauflage kann nur dann erfolgen, wenn die Ermittlungen beim Halter nach maximal ZWEI WOCHEN erfolgen (so ist die herrschende Rechtsprechung hierzu) - eine Frist, die praktisch nie eingehalten wird und diese Drohung somit in´s Leere laufen lässt (wenn man gut informiert ist natürlich nur).
Angaben zu möglichen Fahrer/inen des Fahrzeuges kann man verweigern, wenn die Möglichkeit besteht, dass es sich bei dem Fahrer um Verwandtschaft handelt.
Soweit so gut.
Das alles hier soll keine Anleitung zum enthemmten Rasen sein, es ist lediglich eine Darstellung der herrschenden Rechtssituation im Bussgeldrecht!
also mit dem motorrad geblitzt zu werden ist rechtlich nur schwer zu beurteilen.
wenn ihr mit dem auto geblitzt werdet, ergeht gegen den fahrer ein verwarngeldangebot bzw. der anhörungsbogen.
i.d.r. wird dieses verwarngeldangebot dem halter des fahrzeugs zugestellt, der es annehmen kann und die verwarnung dadurch wirksam wird. nimmt er es nicht an, weil er nicht der fahrer zum tatzeitpunkt war, kann er den fahrer benennen muss er aber nicht.
wird man jetzt mit dem motorrad geblitzt, kann die ordnungsbehörde den fahrer nicht, sondern nur den halter feststellen, so das die sache at acta gelegt wird. bei manchen behörden oder bei schweren verkehrsübertretungen werden die motorradfahrer mit bild in einer kartei aufgenommen um sie bei späteren polizeikontrollen zu identifizieren.
diese vorgehensweise machen aber die wenigsten behörden.
wird man mit dem motorrad zusätzlich von hinten geblitzt, ist die sache ähnlich. da das bußgeldverfahren nur gegen den fahrer eingeleitet werden kann, darf die ordnungsbehörde nicht automatisch aufgrund der halterfeststellung den halter als fahrer einstufen.
verweiger ich also die fahrermitteilung, kann mir die behörde eigentlich nix. lediglich die auferlegung eines fahrtenbuches kann vorgenommen werden. zudem besteht die möglichkeit der halterhaftung. d. h. die behörde kann die kosten des verfahrens im wege eines kostenbescheides dem halter auferlegen.
dies sind so ca. 26 €, hat aber den vorteil, dass ich - je nach geschwindigkeitsüberschreitung - keine punkte bekommen kann etc.
anderer
beitrag:
Nochmal zur Klarstellung:
Eine Halterhaftung des Fahrzeughalters gibt es AUSSCHLIESSLICH im ruhenden Verkehr - also bei Parkverstössen.
In allen anderen Fällen muss nachgewiesen werden, wer das Fahrzeug gefahren hat, d.h., der Fahrer muss zweifelsfrei identifiziert werden können.
Bei Integralhelmträgern (vielleicht noch mit getöntem Visier) ist das nahezu unmöglich.
Selbst, wenn also von hinten geblitzt wird, ist das eigentlich unerheblich, die Jungs haben zwar das Kennzeichen des Fahrzeuges, wer damit gefahren ist, wissen sie aber noch immer nicht.
Es wird hin und wieder versucht, mit Einschüchterungstaktiken an den Fahrer des Fahrzeuges heran zu kommen:
-Vorladungen bei der Polizei
-Fahrtenbuchandrohungen
Vorladungen bei der Polizei muss KEINE Folge gleistet werden.
Eine Fahrtenbuchauflage kann nur dann erfolgen, wenn die Ermittlungen beim Halter nach maximal ZWEI WOCHEN erfolgen (so ist die herrschende Rechtsprechung hierzu) - eine Frist, die praktisch nie eingehalten wird und diese Drohung somit in´s Leere laufen lässt (wenn man gut informiert ist natürlich nur).
Angaben zu möglichen Fahrer/inen des Fahrzeuges kann man verweigern, wenn die Möglichkeit besteht, dass es sich bei dem Fahrer um Verwandtschaft handelt.
Soweit so gut.
Das alles hier soll keine Anleitung zum enthemmten Rasen sein, es ist lediglich eine Darstellung der herrschenden Rechtssituation im Bussgeldrecht!
Re: Frage zum Thema "geblitzt werden"
kann des mal jemand genauer erläutern?Gino hat geschrieben: Eine Fahrtenbuchauflage kann nur dann erfolgen, wenn die Ermittlungen beim Halter nach maximal ZWEI WOCHEN erfolgen (so ist die herrschende Rechtsprechung hierzu) - eine Frist, die praktisch nie eingehalten wird und diese Drohung somit in´s Leere laufen lässt (wenn man gut informiert ist natürlich nur).
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Re: Frage zum Thema "geblitzt werden"
Wenn du 2 Wochen nach gelbitzt werden keine Post erhälst, hast du Glück. das soll denke ich der Kern der Aussage sein...Nobody hat geschrieben:kann des mal jemand genauer erläutern?Gino hat geschrieben: Eine Fahrtenbuchauflage kann nur dann erfolgen, wenn die Ermittlungen beim Halter nach maximal ZWEI WOCHEN erfolgen (so ist die herrschende Rechtsprechung hierzu) - eine Frist, die praktisch nie eingehalten wird und diese Drohung somit in´s Leere laufen lässt (wenn man gut informiert ist natürlich nur).
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Re: Frage zum Thema "geblitzt werden"
sprich wenn nach 2wochen nix kam kann mir kein fahrtenbuch an hals gehängt werden?!
in welchem paragraphen is des festgelegt (das man im falle was handfestes hat )
allerdings wenn ich mitm auto geblitzt werde kann bis zu 8wochen was kommen oder wie is des?
in welchem paragraphen is des festgelegt (das man im falle was handfestes hat )
allerdings wenn ich mitm auto geblitzt werde kann bis zu 8wochen was kommen oder wie is des?
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Re: Frage zum Thema "geblitzt werden"
beim Auto gibt es die Halterhaftung. Dort lassen sie sich die Zeit, die sie haben. Beim Motorrad sieht es für sie erheblich schlechter aus, und bei "geringen" Übertretungen machen sie nichts, weil sie genau wissen das sie i.d.R. nichts erreichen.
Auto bist du 1. leicht zu erkennen (der fahrer) 2. Kennzeichen 3. o.g. Halterhaftung
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Re: Frage zum Thema "geblitzt werden"
gibts nich beim auto auch ne 3monats regelung?alex hat geschrieben:beim Auto gibt es die Halterhaftung. Dort lassen sie sich die Zeit, die sie haben. Beim Motorrad sieht es für sie erheblich schlechter aus, und bei "geringen" Übertretungen machen sie nichts, weil sie genau wissen das sie i.d.R. nichts erreichen.
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Re: Frage zum Thema "geblitzt werden"
Jo, die gibts. Aber eben 3 Monate (12 Wochen) und keine 2 (wie beim möp)GentlemanJack hat geschrieben:gibts nich beim auto auch ne 3monats regelung?alex hat geschrieben:beim Auto gibt es die Halterhaftung. Dort lassen sie sich die Zeit, die sie haben. Beim Motorrad sieht es für sie erheblich schlechter aus, und bei "geringen" Übertretungen machen sie nichts, weil sie genau wissen das sie i.d.R. nichts erreichen.
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Re: Frage zum Thema "geblitzt werden"
Aber die Zeit die der Staat hat um einem den Bußgeldbescheid zuzustellen, und die Frist in der man ein Fahrtenbuch auferlegt bekommen kann sind hier zwei Paar Schuhe, oder?
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