Eintragung von Umbauten
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Eintragung von Umbauten
Hallo Leute,
vorab: Junger und unerfahrener Motorradfahrer der sich mit sowas nicht auskennt.
Aaaaaaaaaaalso: Hab ja jetzt n bissl was an der Maschine geändert und frage mich, ob ich damit zum TÜV muss oder nicht. Wenn ich google, sagt jeder was anderes und nichts ist so wirklich fundiert...Daher hier die Frage an die Experten
Was hab ich gemacht:
1. Kurzen Kennzeichenhalter
2. Neue Brems- und Kupplungshebel
3. Neuer Sitz (bzw. eig nur der Sitzbezug)
4. Xenon-Lichter
Also eigentlich nicht Großes so. Was ich persönlich denke ist, dass halt die Hebel und die Lichter evlt. eingetragen werden müssen. Die Hebel haben eine ABE und die Lichter auch so eine E-Zulassung. Die Papiere für die Sachen muss ich ja dauerhaft mitführen wenn ich sie nicht eintragen lasse. Wenn ich das tue, dann muss ich sie nicht mehr mitführen weils ja im Schein steht. Stimmt das so?
Also, klärt mich auf!
VG Patrick
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Aaaaaaaaaaalso: Hab ja jetzt n bissl was an der Maschine geändert und frage mich, ob ich damit zum TÜV muss oder nicht. Wenn ich google, sagt jeder was anderes und nichts ist so wirklich fundiert...Daher hier die Frage an die Experten
Was hab ich gemacht:
1. Kurzen Kennzeichenhalter
2. Neue Brems- und Kupplungshebel
3. Neuer Sitz (bzw. eig nur der Sitzbezug)
4. Xenon-Lichter
Also eigentlich nicht Großes so. Was ich persönlich denke ist, dass halt die Hebel und die Lichter evlt. eingetragen werden müssen. Die Hebel haben eine ABE und die Lichter auch so eine E-Zulassung. Die Papiere für die Sachen muss ich ja dauerhaft mitführen wenn ich sie nicht eintragen lasse. Wenn ich das tue, dann muss ich sie nicht mehr mitführen weils ja im Schein steht. Stimmt das so?
Also, klärt mich auf!
VG Patrick
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Re: Eintragung von Umbauten
Sitz, nein, du darfst dich betten wie du möchtest
Kennzeichenhalter mit ABE - nein ohne ABE ab zum Tüv
Veränderung an der Lichtanlage - ja ! eine e-Zulassung ist zwar toll aber sie muss auch speziell für deine Bauserie zugelassen sein
Brems / Kupplungshebel mit ABE nein ohne ABE ja
Gruß Ralf
Kennzeichenhalter mit ABE - nein ohne ABE ab zum Tüv
Veränderung an der Lichtanlage - ja ! eine e-Zulassung ist zwar toll aber sie muss auch speziell für deine Bauserie zugelassen sein
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Re: Eintragung von Umbauten
Kennzeichenhalter braucht keine Zulassung. Einzig der Winkel ist zu beachten.
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Re: Eintragung von Umbauten
Sicher ? Bei meinem lag extra eine ABE bei ......10. Mär 2015, 11:07 » Sandie hat geschrieben:Kennzeichenhalter braucht keine Zulassung. Einzig der Winkel ist zu beachten.
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Re: Eintragung von Umbauten
1. Wenn der Winkel paßt, brauchst nix eintragen lassen10. Mär 2015, 10:40 » PRoyal22 hat geschrieben: 1. Kurzen Kennzeichenhalter
2. Neue Brems- und Kupplungshebel
3. Neuer Sitz (bzw. eig nur der Sitzbezug)
4. Xenon-Lichter
2. Siehe Sordo
3. dito
4. Was heißt "Xenon-Lichter"? Nur andere Birndl? Wenn die die gleiche Wattzahl haben wie original brauchst auch nix machen. Wenn nicht, wird's auch keiner merken, aber es ist theoretisch nicht erlaubt.
mein schwanz brennt!
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Re: Eintragung von Umbauten
Ok, erstmal danke an alle!
2. Aber ich muss die ganzen ABE´s einfach mitführen dann? Wenn ich sie eintragen lassen würde, würde das dann wegfallen?
3. okay
4. Ja, nur die Birnen. Sind die hier:
Weiß nicht was die Originalen haben. War eh überrascht, dass ich zwei H7 drin habe (also für Abblend und Fernlicht) und keine H9.
1. Winkel sollte denk ich passen, war einer extra für die Daytona den andere auch im Forum empfohlen haben10. Mär 2015, 11:46 » sid hat geschrieben:1. Wenn der Winkel paßt, brauchst nix eintragen lassen10. Mär 2015, 10:40 » PRoyal22 hat geschrieben: 1. Kurzen Kennzeichenhalter
2. Neue Brems- und Kupplungshebel
3. Neuer Sitz (bzw. eig nur der Sitzbezug)
4. Xenon-Lichter
2. Siehe Sordo
3. dito
4. Was heißt "Xenon-Lichter"? Nur andere Birndl? Wenn die die gleiche Wattzahl haben wie original brauchst auch nix machen. Wenn nicht, wird's auch keiner merken, aber es ist theoretisch nicht erlaubt.
2. Aber ich muss die ganzen ABE´s einfach mitführen dann? Wenn ich sie eintragen lassen würde, würde das dann wegfallen?
3. okay
4. Ja, nur die Birnen. Sind die hier:
Weiß nicht was die Originalen haben. War eh überrascht, dass ich zwei H7 drin habe (also für Abblend und Fernlicht) und keine H9.
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Re: Eintragung von Umbauten
ABE´s braucht man als Motorradfahrer nicht mitführen
Wenn du den hast
http://www.eiweiss-raceparts.de/racing-kennzeichenhalter-triumph-daytona-2013-model-ABLP0133BKDAYT.html
da steht ja im Text schon alles wichtige drin
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Re: Eintragung von Umbauten
Hier eine Übersicht aus der Zeitschrift Motorrad. Die sollte alle Unklarheiten beiseitigen...
http://www.motorradonline.de/rat-und-tat/motorrad-tuning-ratgeber/508056
http://www.motorradonline.de/rat-und-tat/motorrad-tuning-ratgeber/508056
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Re: Eintragung von Umbauten
10. Mär 2015, 20:29 » Fetzi87 hat geschrieben:Hier eine Übersicht aus der Zeitschrift Motorrad. Die sollte alle Unklarheiten beiseitigen...
http://www.motorradonline.de/rat-und-tat/motorrad-tuning-ratgeber/508056
Danke Ferdi!! Super Link.
@ Ralf
Ja das ist der, den ich hab. Danke!
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Re: Eintragung von Umbauten
guden,
der MOTORRAD Artikel ist recht ordentlich und auch größtenteils korrekt.
Bei "ABE"s unterscheidet man in bedingte und unbedingte ABE.
Eine bedingte ABE ist IMMER ANBAUABNAHMEPFLICHTIG
Eine unbedingteABE nicht, kann aber auf Wunsch gemacht werden und wird ebenso auf Wunsch in die FZ Papiere eingetragen.
Bei einer unbedingten ABE MUSS der Abdruck MITGEFÜHRT werden, außer man hat freiwillig eine Abnahme machen lassen. Dann hat man alles auf einer sogenannten Bescheinigung nach §19/4 STVZO (ebefalls mitzuführen wie bei einem Teilegutachten), oder auch die Fz Dokumente ergänzen lassen.
Zum Ausgangsthread soviel:
-Kupplungshebel ist idR egal, muss halt gut bedienbar sein und darf keine Verletzungsgefahr entstehen.
-Kennzeichenhalter, wie erwähnt muss Anbaulage passen und man sollte darauf achten, dass der Rückstrahler vorhanden ist, denn durch das Entfernen erlischt definitiv die Betriebserlaubnis, da der Rückstrahler eine sog. vorgeschriebene "vorgeschriebene lichttechnische Einrichtung ist".
Auch auf die Anbaulage der Kennzeichenbeleuchtung sollten man achten; oft steht sie im 90° Winkel zur Kennzeichebene, so dass "Weißes Licht" nach hinten austreten kann>>> genaugenommen ebnfalls BE erloschen!
-Beim Sitz/-Bezug ist man relativ frei, es sollte natürlich sichergestellt sein dass man vernünftig drauf sitzt, als auch kein Nagelbrett für Fakire. ....
-Xenon Umbau Scheinwerfer geht ohne Teielegutachten oder anderes zul Prüfzeugniss definitiv nicht und meines Wissens gibts im Zubehöhr nur ganz wenige zusätzliche Fernscheinwerfer (BMW Fahrer) zum nachrüsten.
Wenn mit XENON Licht eine Unfall passiert kann man zivilrechtlich recht schnell am AR... gepackt werden, wäre ich sehr vorsichtig, auch wen man beim
/Unfall nicht der Verursacher ist!
Abgesehen davon, ist man mit halbwegs korrekt eingestellten Scheinwerfern nachts sowieso halb im Blindflug unterwegs. Beim Anbremsen und in der Kurve steht man im Dunkeln und bei Beschleunigen oder mit 2 Peers kann man die Wolken anstrahlen. Inder Duckelheit ist etwas "piano" angesagt.
mfg
der MOTORRAD Artikel ist recht ordentlich und auch größtenteils korrekt.
Bei "ABE"s unterscheidet man in bedingte und unbedingte ABE.
Eine bedingte ABE ist IMMER ANBAUABNAHMEPFLICHTIG
Eine unbedingteABE nicht, kann aber auf Wunsch gemacht werden und wird ebenso auf Wunsch in die FZ Papiere eingetragen.
Bei einer unbedingten ABE MUSS der Abdruck MITGEFÜHRT werden, außer man hat freiwillig eine Abnahme machen lassen. Dann hat man alles auf einer sogenannten Bescheinigung nach §19/4 STVZO (ebefalls mitzuführen wie bei einem Teilegutachten), oder auch die Fz Dokumente ergänzen lassen.
Zum Ausgangsthread soviel:
-Kupplungshebel ist idR egal, muss halt gut bedienbar sein und darf keine Verletzungsgefahr entstehen.
-Kennzeichenhalter, wie erwähnt muss Anbaulage passen und man sollte darauf achten, dass der Rückstrahler vorhanden ist, denn durch das Entfernen erlischt definitiv die Betriebserlaubnis, da der Rückstrahler eine sog. vorgeschriebene "vorgeschriebene lichttechnische Einrichtung ist".
Auch auf die Anbaulage der Kennzeichenbeleuchtung sollten man achten; oft steht sie im 90° Winkel zur Kennzeichebene, so dass "Weißes Licht" nach hinten austreten kann>>> genaugenommen ebnfalls BE erloschen!
-Beim Sitz/-Bezug ist man relativ frei, es sollte natürlich sichergestellt sein dass man vernünftig drauf sitzt, als auch kein Nagelbrett für Fakire. ....
-Xenon Umbau Scheinwerfer geht ohne Teielegutachten oder anderes zul Prüfzeugniss definitiv nicht und meines Wissens gibts im Zubehöhr nur ganz wenige zusätzliche Fernscheinwerfer (BMW Fahrer) zum nachrüsten.
Wenn mit XENON Licht eine Unfall passiert kann man zivilrechtlich recht schnell am AR... gepackt werden, wäre ich sehr vorsichtig, auch wen man beim
/Unfall nicht der Verursacher ist!
Abgesehen davon, ist man mit halbwegs korrekt eingestellten Scheinwerfern nachts sowieso halb im Blindflug unterwegs. Beim Anbremsen und in der Kurve steht man im Dunkeln und bei Beschleunigen oder mit 2 Peers kann man die Wolken anstrahlen. Inder Duckelheit ist etwas "piano" angesagt.
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Re: Eintragung von Umbauten
Und ich war der festen Überzeugung das man als Motorradfahrer keine ABE mitführen muss ...... tja so kann man sich irren
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Re: Eintragung von Umbauten
Die Birnen müssten Trotzdem gehen, es sind ja ganz "normale" H7, halt nur entsprechender Kelvin-Zahl für den Lichtfarbton und nicht umgebaute Xenon-Birnen.
MfG Christoph
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