Nummernschildbeleuchtung?
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Nummernschildbeleuchtung?
Hi,
ich hab gehört das mann angeblich keine Nummernschildbeleuchtung mehr braucht. Stimmt das? Wer weiss weiter?
Gruß Matz
ich hab gehört das mann angeblich keine Nummernschildbeleuchtung mehr braucht. Stimmt das? Wer weiss weiter?
Gruß Matz
Zuletzt geändert von Daytrix675 am Mi 16. Jan 2008, 15:51, insgesamt 1-mal geändert.
TRIUMPH - Toll röhrender Individual-Untersatz mit phänomenalem Handling
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Hab mal gestöbert:
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
[...]
(6) Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss entsprechen:
[...]
Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 262 S. 85) oder der ECE-Regelung Nr. 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.
Quelle:Verkehrsportal.de
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
vom 25. April 2006 (BGBl. I S. 988) in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.03.2007.
Greetz
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
[...]
(6) Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss entsprechen:
[...]
Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 262 S. 85) oder der ECE-Regelung Nr. 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.
Quelle:Verkehrsportal.de
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
vom 25. April 2006 (BGBl. I S. 988) in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.03.2007.
Greetz
Danke für´s stöbern!
Ich tue mich immer etwas schwer mit diesem Amtsdeutsch!
Wenn ich es richtig interpretiere, bedeutet die von Dir zitierte Ausnahme aber nur, dass die Kennzeichenbeleuchtung für Krafträder nicht der ECE-Regelung (usw.) unterliegt.
Daraus abzuleiten, dass keine notwendig ist, lese ich nicht daraus.
Aber ich lasse mich da gerne eines besseren belehren und verzichte gerne völlig legal auf das Lämpchen.
Bunte Grüße
Black675
Ich tue mich immer etwas schwer mit diesem Amtsdeutsch!
Wenn ich es richtig interpretiere, bedeutet die von Dir zitierte Ausnahme aber nur, dass die Kennzeichenbeleuchtung für Krafträder nicht der ECE-Regelung (usw.) unterliegt.
Daraus abzuleiten, dass keine notwendig ist, lese ich nicht daraus.
Aber ich lasse mich da gerne eines besseren belehren und verzichte gerne völlig legal auf das Lämpchen.
Bunte Grüße
Black675
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genau so versteh ich das auch.Black675 hat geschrieben: Wenn ich es richtig interpretiere, bedeutet die von Dir zitierte Ausnahme aber nur, dass die Kennzeichenbeleuchtung für Krafträder nicht der ECE-Regelung (usw.) unterliegt.
Daraus abzuleiten, dass keine notwendig ist, lese ich nicht daraus.
ich kann mir auch ned vorstellen, dass keine mehr nötig ist. solang ich sowas kleines wie die LED-leuchte dranschrauben kann, ist des für mich auch in ordnung.
mein schwanz brennt!
hey speedgirl.. wäre schön wenn du bei deinem stöbern dann auch die Ausnahmeregelung (VkBl. 2004 S. 613) aufführst..
sonst bringt uns deine suche nämlich gar nichts..^^
nix für ungut..
aber ich denke es gibt schlicht und einfach ne sonderregelung bezüglich der leuchtintensität für krads oder der gleichen..
das man sie nicht beleuchten muss ist schwachsinn..
sonst bringt uns deine suche nämlich gar nichts..^^
nix für ungut..
aber ich denke es gibt schlicht und einfach ne sonderregelung bezüglich der leuchtintensität für krads oder der gleichen..
das man sie nicht beleuchten muss ist schwachsinn..
Das Erkennen der eigenen Fähigkeiten eröffnet die Prinzipien der Möglichkeiten
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Ich dachte mir auch das dass Müll ist was ich gehört habe. Ich lass sie einfach dran dann bin ich auf der sicheren Seite. Wir wollen die Grünen ja nicht unnötig verärgern. Triumph_Logo
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the_sisko hat geschrieben:hey speedgirl.. wäre schön wenn du bei deinem stöbern dann auch die Ausnahmeregelung (VkBl. 2004 S. 613) aufführst..
[...]
Hmm, ich bin doch auch nur Laie auf dem Gebiet,
Quellenangabe hatte ich mit gepostet, soll heißen, jeder
kann sich dort alles noch mal ,wenn er möchte, anschauen.
Doch es ist immer gut wenn zusätzliche Infos wie Deine,
die Gemeinschaft hier erreichen!
Greetz
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