integrierte Blinker...
Re: integrierte Blinker...
Ne, sorry, wird so nicht klappen...
Auch wenn die Abstände stimmen, der TÜV wird wahrscheinlich schon deswegen motzen:
§ 54 I StVZO "....Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann...."
Klar, das bedarf wie es auf fachchinesisch heisst der "Auslegung", aber auslegen tut der Mann vom TÜV...
und selbst wenn man sich mit ihm über Obiges streiten könnte..
§ 53 II StVZO ".....An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig...."
Und da gibts nix auszulegen...
Warum da jetzt aber ne e-Nummer drauf ist kann ich nur schätzen, so gut kenn ich mich net aus, aber es ist ja so das jedes europäische Land diese E-Nummern vergeben kann...
Das Land ist an der Zahl nach dem E zu erkennen...
Da ist es zumindest vorstellbar das mal nationale Vorschriften trotz E-Nummer kollidieren...
Falls es doch durch den TÜV geht wird und ich es doch aufs Forumstreffen schaffen sollte geb ich nen Kasten aus, aber ich glaub das wir nicht passieren
by the way...wo steht da eigentlich was von E-Nummer????
Auch wenn die Abstände stimmen, der TÜV wird wahrscheinlich schon deswegen motzen:
§ 54 I StVZO "....Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann...."
Klar, das bedarf wie es auf fachchinesisch heisst der "Auslegung", aber auslegen tut der Mann vom TÜV...
und selbst wenn man sich mit ihm über Obiges streiten könnte..
§ 53 II StVZO ".....An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig...."
Und da gibts nix auszulegen...
Warum da jetzt aber ne e-Nummer drauf ist kann ich nur schätzen, so gut kenn ich mich net aus, aber es ist ja so das jedes europäische Land diese E-Nummern vergeben kann...
Das Land ist an der Zahl nach dem E zu erkennen...
Da ist es zumindest vorstellbar das mal nationale Vorschriften trotz E-Nummer kollidieren...
Falls es doch durch den TÜV geht wird und ich es doch aufs Forumstreffen schaffen sollte geb ich nen Kasten aus, aber ich glaub das wir nicht passieren
by the way...wo steht da eigentlich was von E-Nummer????
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Re: integrierte Blinker...
Mal ne Info für alle, die denken, mit ner E-Nummer isses legal.
Die E-Nummer besagt lediglich, das das Teil auf verträglichkeit mit anderen elektrischen Bauteilen geprüft wurde.....nicht mehr und nicht weniger.
Ob das Ding deshalb in Deutschland am Fahrzeug den Bestimmungen entspricht, ist damit nicht gesagt.
Verlasst Euch deshalb nicht immer auf die E-Nummer.
Meine Infoquelle: TÜV Rheinland
Die E-Nummer besagt lediglich, das das Teil auf verträglichkeit mit anderen elektrischen Bauteilen geprüft wurde.....nicht mehr und nicht weniger.
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Re: integrierte Blinker...
Na ich habe meine Blinker auch vorne drin und auf den alten Löchern, sicherheitshalber nicht zu gespachtelt, nur Aufkleber drauf. Mich haben die Schergen schon 2-mal angehalten und haben sich nur über das schöne Motorrad gefreut
Also in diesem Fall, zählt für mich die Optik und mal ehrlich... wer brauch denn Standlicht ????
Also in diesem Fall, zählt für mich die Optik und mal ehrlich... wer brauch denn Standlicht ????
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Re: integrierte Blinker...
Achso... wegen der elektrischen Verträglichkeit...Bremser hat geschrieben:Mal ne Info für alle, die denken, mit ner E-Nummer isses legal.
Die E-Nummer besagt lediglich, das das Teil auf verträglichkeit mit anderen elektrischen Bauteilen geprüft wurde.....nicht mehr und nicht weniger.
Ob das Ding deshalb in Deutschland am Fahrzeug den Bestimmungen entspricht, ist damit nicht gesagt.
Verlasst Euch deshalb nicht immer auf die E-Nummer.
Meine Infoquelle: TÜV Rheinland
deswegen findet sich dieses E-Prüfzeichen immer auf Auspuffanlagen wegen der statischen Aufladung
Da ahste de n Typen vom TÜV wohl falsch erstanden oder hat keine Ahnung,
siehe hierzu bei Interesse http://bundesrecht.juris.de/eg-typv/index.html ....
Gruss
Re: integrierte Blinker...
Moinzen!
Scheint ja schon wieder ein hochemotinoales Thema zu werden - auch gut.
Ihr mögt alle Recht haben, ich habe Unrecht.
Und doch werden im April dutzende, ach was, hunderte Mopetenfahrer sich genau diese Brems-Blinkkombination vom TÜV eintragen lassen.
Sprecht mal mit dem TÜV-Hansel eures Vertrauens - dann seht Ihr auch, was geht...
Meine Erfahrung zu dem Thema.
Bunte Grüße
Black675
Scheint ja schon wieder ein hochemotinoales Thema zu werden - auch gut.
Ihr mögt alle Recht haben, ich habe Unrecht.
Und doch werden im April dutzende, ach was, hunderte Mopetenfahrer sich genau diese Brems-Blinkkombination vom TÜV eintragen lassen.
Sprecht mal mit dem TÜV-Hansel eures Vertrauens - dann seht Ihr auch, was geht...
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Re: integrierte Blinker...
hm...sagt mal was mir dabei einfällt:
warum ist es egtl. bei manchen neueren autos erlaubt, dass der blinker hinten mitten im bremslicht/rücklicht sitzt?? wär doch quasi das gleiche oder?
warum ist es egtl. bei manchen neueren autos erlaubt, dass der blinker hinten mitten im bremslicht/rücklicht sitzt?? wär doch quasi das gleiche oder?
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Re: integrierte Blinker...
die regel mit dem abstand zum anderen licht gilt nur für den scheinwerfer, also vorne. und das meines wissens nach auch nur bei einspurfahrzeugen. hinten ist das problem der abstand der blinkenden flächen zueinander. beim mopped hinten gibt es ja nur ein brems-/rücklicht und das in der mitte. wenn da das licht integriert ist, fällt es schwer zu unterscheiden, ob jetzt links oder rechts geblinkt wird. wäre meine einschätzung.GentlemanJack hat geschrieben:hm...sagt mal was mir dabei einfällt:
warum ist es egtl. bei manchen neueren autos erlaubt, dass der blinker hinten mitten im bremslicht/rücklicht sitzt?? wär doch quasi das gleiche oder?
mein schwanz brennt!
Re: integrierte Blinker...
Ja, genau, ausserdem sitzt bei einem Auto auch wenn der Blinker mitten im Rücklicht drin ist, das Blinkerlämpchen in einer eigenen Fassung und einem eigenen Reflektor, halt so das es sich nicht gegenseitig überstrahlt...
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Re: integrierte Blinker...
Nene, nicht überall, wo E draufsteht ist auch E drin.Raupe hat geschrieben:Achso... wegen der elektrischen Verträglichkeit...Bremser hat geschrieben:Mal ne Info für alle, die denken, mit ner E-Nummer isses legal.
Die E-Nummer besagt lediglich, das das Teil auf verträglichkeit mit anderen elektrischen Bauteilen geprüft wurde.....nicht mehr und nicht weniger.
Ob das Ding deshalb in Deutschland am Fahrzeug den Bestimmungen entspricht, ist damit nicht gesagt.
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deswegen findet sich dieses E-Prüfzeichen immer auf Auspuffanlagen wegen der statischen Aufladung
Da ahste de n Typen vom TÜV wohl falsch erstanden oder hat keine Ahnung,
siehe hierzu bei Interesse http://bundesrecht.juris.de/eg-typv/index.html ....
Gruss
Es ist defenitiv so. Nur weil ein E-Zeichen drauf ist, ist es noch lange nicht legal.
Spielt aber doch eigentlich eher ne untergeordnete Rolle...solange es keinen stört oder auffällt, ist es sowieso wurscht.
Meine Pazzos haben noch nichtmal nen A
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