Deine Werkstatt muss sich die die Einwilligung vom dir abholen, reparieren zu dürfen. Heißt --> schriftlich mit deinem Autogramm.
Wird solch eine Reperatur trotzdem erledigt, sieht das imo nach Geschäftsführung ohne Auftrag aus (GoA)! ---> http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%BChrung_ohne_Auftrag_%28Deutschland%29
Normalerweise erhält die Werkstatt ein Pfandrecht an deinem Mopped, bis Du bezahlst, und hat somit nach § 936 BGB ein Recht zum Besitz, womit Du dein Mopped bis zur Bezahlung nicht herausverlangen kannst.
Dies erlischt aber, wenn Du
nicht in die Reparatur eingewilligt hast.
Was Du nicht machen solltest: Die Rechung ohne Murren zu bezahlen - das könnte dann später wie eine konkludente Genehmigung aussehen.
Das ist natürlich eine blöde Situation - bei uns ist es so: Was der Kunde nicht unterschrieben hat - wird nicht gemacht. Ausnahme sind hier natürlich Kleinarbeiten nach telefonischer Rücksprache.
Ich würds mir nicht gefallen lassen. Zur Not bekommst Du dein Mopped mit Hilfe der Blau/Weißen wieder - konfrontiere die Werkstatt mal damit (nicht unbedingt gleich mit der Polizei, aber mit dem nicht unterschriebenen Werkstattauftrag) ... ich glaube, da lässt sich dann bestimmt ein Weg finden
.
Musst Du nun mal selber für dich entscheiden, wieviel Streß Du dir antun willst....