Da kommt gerade was durcheinander...
Ihr müsst unterscheiden:
zuallererst ob es sich um eine
1) Veranstaltung "bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt" handelt oder
2) den normalen Strassenverkehr oder sowas wie Fahrsicherheitstrainings..
und es kommt darauf an:
1) ob euch einer abschiesst
--> normalerweise gilt bei Sport ein "konkludenter Haftungsauschluss", wenn also einer beim Tennis vom Anderen den Ball aufs Auge bekommt ist da nix zu holen...arg viel anders sieht es wohl auch bei Rennversanstaltungen nicht aus (hab ich jetzt aber nicht nachgelesen, kanns mir aber net vorstellen)
2) oder ob ihr ohne zutun eines anderen absteigt
dann müsst ihr mal in die Versicherungsbedingungen eurer Versicherungsverträge reinschauen..
es gibt allgemeine Bedingungen
http://www.bdv.info/bdv/Versicherungsbedingungen/KFZALLBedingungen.pdf
unter Punkt A.1.5 und unter Punkt A 2.16.2 vielleicht noch woanders...
ums ganz grob zusammenzufassen, legts euch bei einer Veranstaltung "bei der es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt", egal ob ihr selbst stürzt oder ob euch einer abschiesst, dann zahlt ihr selbst...die eigene Versicherung und auch die des möglichen Gegners wird nicht zahlen...
das ganze könnte man jetzt noch in bestimmte Anspruchsgrundlagen und Spezialfälle aufdröseln, aber dafür ist mir die vorlesung schon zu lange her
Gruss