Fahrzeug verkaufen, trotz Abnehmer
Verfasst: Sa 29. Sep 2012, 06:33
Moin moin,
ich habe ja leider einen Unfall mit meiner Tona gehabt.
Habe von meiner Vollkaskoversicherung den Restwert abzüglich Wiederverkaufswert und SB bekommen.
Jetzt steht noch der im Gutachten festgestellte Wiederverkaufswert zur Debatte.
Mit dem Teileverwerter, der für mein Fahrzeug das Höchstgebot abgegeben hat,
bin ich auch schon in Kontakt getreten, aber die brauchen ewig,
bis die auch nur mal einen Finger rühren.
Da ich so langsam mal mein Geld sehen möchte,
bin ich jetzt etwas angefressen und möchte fragen,
inwieweit ich das Recht habe das Fahrzeug an einen 3. weiter zu verkaufen!
Kann ich jetzt einfach sagen:
,,Wenn ihr bis dann und dann mir keinen Abholtermin gebt,
dann verkaufe ich das Motorrad weiter zu euren Lasten!"?
Soll heißen habe ich ein Recht darauf mein Fahrzeug zu verkaufen
und eine etwaige Differenz dem Teileverwerter in Rechnung zu stellen?
Ich warte jetzt seit der ersten Septemberwoche auf eine Reaktion,
habe schon 2x nachgefragt, wann Sie das Fahrzeug jetzt abholen würden,
aber beim 2. Mal kam nur ,,Ja, sie sind ganz oben auf der Liste"
(Das war diesen Montag, seitdem keine Reaktion...)
Das Motorrad steht derzeit bei meinem Händler und es ist mir langsam echt peinlich!
Bitte helft mir =)
Ich hätte auch gerne bei einer Antwort rechtliche Quellen,
damit ich das ganze selber nochmal nachlesen und nachvollziehen kann!
Vielen Dank für eure Zeit und Aufmerksamkeit, bzw. eure Hilfe
mfg Wamphyr
ich habe ja leider einen Unfall mit meiner Tona gehabt.
Habe von meiner Vollkaskoversicherung den Restwert abzüglich Wiederverkaufswert und SB bekommen.
Jetzt steht noch der im Gutachten festgestellte Wiederverkaufswert zur Debatte.
Mit dem Teileverwerter, der für mein Fahrzeug das Höchstgebot abgegeben hat,
bin ich auch schon in Kontakt getreten, aber die brauchen ewig,
bis die auch nur mal einen Finger rühren.
Da ich so langsam mal mein Geld sehen möchte,
bin ich jetzt etwas angefressen und möchte fragen,
inwieweit ich das Recht habe das Fahrzeug an einen 3. weiter zu verkaufen!
Kann ich jetzt einfach sagen:
,,Wenn ihr bis dann und dann mir keinen Abholtermin gebt,
dann verkaufe ich das Motorrad weiter zu euren Lasten!"?
Soll heißen habe ich ein Recht darauf mein Fahrzeug zu verkaufen
und eine etwaige Differenz dem Teileverwerter in Rechnung zu stellen?
Ich warte jetzt seit der ersten Septemberwoche auf eine Reaktion,
habe schon 2x nachgefragt, wann Sie das Fahrzeug jetzt abholen würden,
aber beim 2. Mal kam nur ,,Ja, sie sind ganz oben auf der Liste"
(Das war diesen Montag, seitdem keine Reaktion...)
Das Motorrad steht derzeit bei meinem Händler und es ist mir langsam echt peinlich!
Bitte helft mir =)
Ich hätte auch gerne bei einer Antwort rechtliche Quellen,
damit ich das ganze selber nochmal nachlesen und nachvollziehen kann!
Vielen Dank für eure Zeit und Aufmerksamkeit, bzw. eure Hilfe
mfg Wamphyr