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Nummernschildbeleuchtung?

Verfasst: Di 15. Jan 2008, 14:15
von Daytrix675
Hi,

ich hab gehört das mann angeblich keine Nummernschildbeleuchtung mehr braucht. Stimmt das? Wer weiss weiter?

Gruß Matz

Verfasst: Di 15. Jan 2008, 14:25
von the_sisko
das ist wohl ehr ein wunschtraum.. stimmt niemals..
wer bitte erzählt so einen schmarrn ??

Verfasst: Di 15. Jan 2008, 15:41
von Daytona_Fabian
kann ich mir au absolut net vorstellen.

Verfasst: Di 15. Jan 2008, 19:40
von GentlemanJack
jup...bestimmt wieder sone hoax mail die etliche leutz erstmal für voll nehmen...

Verfasst: Mi 16. Jan 2008, 00:04
von speedgirl77
Hab mal gestöbert:

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
[...]

(6) Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss entsprechen:
[...]
Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 262 S. 85) oder der ECE-Regelung Nr. 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.

Quelle:Verkehrsportal.de
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
vom 25. April 2006 (BGBl. I S. 988) in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.03.2007.


Greetz

Verfasst: Mi 16. Jan 2008, 09:24
von Black675
Danke für´s stöbern!

Ich tue mich immer etwas schwer mit diesem Amtsdeutsch!

Wenn ich es richtig interpretiere, bedeutet die von Dir zitierte Ausnahme aber nur, dass die Kennzeichenbeleuchtung für Krafträder nicht der ECE-Regelung (usw.) unterliegt.

Daraus abzuleiten, dass keine notwendig ist, lese ich nicht daraus.

Aber ich lasse mich da gerne eines besseren belehren und verzichte gerne völlig legal auf das Lämpchen.

Bunte Grüße
Black675

Verfasst: Mi 16. Jan 2008, 09:35
von sid
Black675 hat geschrieben: Wenn ich es richtig interpretiere, bedeutet die von Dir zitierte Ausnahme aber nur, dass die Kennzeichenbeleuchtung für Krafträder nicht der ECE-Regelung (usw.) unterliegt.

Daraus abzuleiten, dass keine notwendig ist, lese ich nicht daraus.
genau so versteh ich das auch.

ich kann mir auch ned vorstellen, dass keine mehr nötig ist. solang ich sowas kleines wie die LED-leuchte dranschrauben kann, ist des für mich auch in ordnung.

Verfasst: Mi 16. Jan 2008, 10:55
von the_sisko
hey speedgirl.. wäre schön wenn du bei deinem stöbern dann auch die Ausnahmeregelung (VkBl. 2004 S. 613) aufführst..

sonst bringt uns deine suche nämlich gar nichts..^^
nix für ungut..

aber ich denke es gibt schlicht und einfach ne sonderregelung bezüglich der leuchtintensität für krads oder der gleichen..

das man sie nicht beleuchten muss ist schwachsinn.. [smilie=sorry.gif]

Verfasst: Mi 16. Jan 2008, 14:16
von Daytrix675
Ich dachte mir auch das dass Müll ist was ich gehört habe. Ich lass sie einfach dran dann bin ich auf der sicheren Seite. Wir wollen die Grünen ja nicht unnötig verärgern. Triumph_Logo

Verfasst: Mi 16. Jan 2008, 22:32
von speedgirl77
the_sisko hat geschrieben:hey speedgirl.. wäre schön wenn du bei deinem stöbern dann auch die Ausnahmeregelung (VkBl. 2004 S. 613) aufführst..
[...]
[smilie=bluerant.gif]

Hmm, ich bin doch auch nur Laie auf dem Gebiet,
Quellenangabe hatte ich mit gepostet, soll heißen, jeder
kann sich dort alles noch mal ,wenn er möchte, anschauen.

Doch es ist immer gut wenn zusätzliche Infos wie Deine,
die Gemeinschaft hier erreichen!

Greetz

[smilie=spinny.gif]

Verfasst: Do 17. Jan 2008, 23:07
von Nobody
ich fahr von anfang an ohne und hat bis jetzt kein gejukt!
weis denn jemand was es kostet wenns en grüner kittel beansprucht?

Verfasst: Fr 18. Jan 2008, 14:03
von the grinch
Glaube 15,- Euro, wegen defekter Beleuchtung...