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Wie lang TÜV?
Verfasst: Fr 26. Okt 2007, 08:16
von dequattrofahrer
Hallo,
ich hab mal ne kurze Frage:
Wie ist das mit dem ersten TÜV bei Motorrädern? Ich weiß, dass man bei PKW Neuwagen beim ersten Mal 3 Jahre TÜV hat. Bei Motorrädern auch? Oder ist da immer "nur" 2 jahre egal ob neu oder alt?
Danke schon mal
Gruß Björn
Verfasst: Fr 26. Okt 2007, 09:15
von eltron
2 Jahre!
Verfasst: Fr 26. Okt 2007, 09:55
von dequattrofahrer
Alles klar, vielen Dank!!
Schade eigentlich...Aber nun gut...
Verfasst: Fr 26. Okt 2007, 16:16
von Nobody
weis einer wieso des so is?!
weil wie gesagt bei auto 3 jahre..
Verfasst: Mo 29. Okt 2007, 16:07
von raining blood
Wahrscheinlich gehen die beim auto von ner längeren Laufzeit aus, bzw. dass beim Krad Teile schneller verschleißen, als beim Pkw
Verfasst: Mo 29. Okt 2007, 19:11
von speedgirl77
Nobody hat geschrieben:weis einer wieso des so is?!
weil wie gesagt bei auto 3 jahre..
Hmm, hab mal auf diversen TÜV Sites gestöbert aber nix gefunden warum
die Erstuntersuchung beim Motorrad schon nach 24 Monaten fällig wird.
Verfasst: Di 30. Okt 2007, 12:04
von raining blood
Der betroffene § 29 StVZO gibt da leider auch nichts her, aber gem. der dazugehörigen Anlage VIII jetzt noch mal amtlich:
für Kräder alle 24 Monate HU, gleich ob es sich um ein Neufahrzeug handelt oder nicht.
Könnte das jetzt auf der Maloche nachlesen, aber ich hab ne Woche Urlaub und ändern kann man es eh nicht
Geh wirklich davon aus, dass davon ausgegangen wird, dass die Verschleißteile eines Krads nach 24 Monaten mehr beansprucht werden, als z.B. bein Pkw, was letztendlich auch wahr ist, wenn man allein die Motorlaufleistungen miteinander vergleicht oder die Beanspruchung der Verschleißteile, wie z.B. Bremsbeläge, Reifen etc.
Verfasst: Di 30. Okt 2007, 18:30
von Nobody
naja wenn ich ma dran denk werd ich unsern netten tüvler im hause fragen..vll weis er es ja
Verfasst: Do 1. Nov 2007, 12:07
von norbert675
Nur mal so, wie lange darf man den HU/AU Termin überziehen?
Norbert.
Verfasst: Do 1. Nov 2007, 12:25
von raining blood
2 Monate bei Krädern und Pkws, ohne dass es ein Verwarngeld ausmacht, bringt dir aber nichts, da die neue Plakette dann 2 Monate nach hinten gedreht wird.
ÜBERSICHT:
- 1-2 Monate = kein Verstoß
3-4 M. = 15 €
5-8 M. = 25 €
über 8 M. = 40 € + 2 Pkte.
Verfasst: Do 1. Nov 2007, 16:27
von norbert675
Danke für die schnelle Antwort.
Es ging mir auch nur um die Zeit, bevor ich(bzw mein Sohn)mir ein Ticket einfange.
Gruß Norbert.
Verfasst: Fr 2. Nov 2007, 13:45
von raining blood
immer doch PDT_Armataz_07