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Geschwindigkeitsmessung anfechten?

Verfasst: Di 18. Aug 2009, 18:26
von Hell13raiser
Hallo zusammen,

Ich bin vor knapp 3 Wochen mit meiner Tona auf der Landstrasse rausgezogen worden. Angeblich bin ich 94kmh bei erlaubten 70kmh gefahren. Macht laut Beamten 60€+Gebühren+1 Punkt.
Gerade bin ich das Stück wieder gefahren und stelle fest – das an der Stelle an der sie mich angeblich gemessen haben – ein 100kmh Teilstück ist. Und auf den 5km vorher bin ich noch nicht mal 70kmh gefahren, weil die Strasse knallvoll war. Ich fühl mich gerade schwer verarscht... Der Punkt oder die Kohle sind mir "fast" egal, aber verarschen geht gar nicht.
Jetzt stellen sich mir mehrere Fragen.
- Können die mich überhaupt exakt lasern auf dem Moded?
- Ist eine Messung von einer Brücke (Aussage Beamter) herab zulässig?
- Lohnt es sich Einspruch gegen die Messung einzulegen? Oder zieht sich der "Spass" dann nur mit noch mehr Stress hin?
- Bekomme ich noch die Möglichkeit Einspruch einzulegen, oder hätte ich das sofort bei den Beamten vor Ort machen müssen?

Kennt ich jemand aus?

Greetz
Hell

Re: Geschwindigkeitsmessung anfechten?

Verfasst: Di 18. Aug 2009, 18:41
von Mike 675
Hell13raiser hat geschrieben:Hallo zusammen,

Ich bin vor knapp 3 Wochen mit meiner Tona auf der Landstrasse rausgezogen worden. Angeblich bin ich 94kmh bei erlaubten 70kmh gefahren. Macht laut Beamten 60€+Gebühren+1 Punkt.
Gerade bin ich das Stück wieder gefahren und stelle fest – das an der Stelle an der sie mich angeblich gemessen haben – ein 100kmh Teilstück ist. Und auf den 5km vorher bin ich noch nicht mal 70kmh gefahren, weil die Strasse knallvoll war. Ich fühl mich gerade schwer verarscht... Der Punkt oder die Kohle sind mir "fast" egal, aber verarschen geht gar nicht.
Jetzt stellen sich mir mehrere Fragen.
- Können die mich überhaupt exakt lasern auf dem Moded?
- Ist eine Messung von einer Brücke (Aussage Beamter) herab zulässig?
- Lohnt es sich Einspruch gegen die Messung einzulegen? Oder zieht sich der "Spass" dann nur mit noch mehr Stress hin?
- Bekomme ich noch die Möglichkeit Einspruch einzulegen, oder hätte ich das sofort bei den Beamten vor Ort machen müssen?




Kennt ich jemand aus?

Greetz
Hell
Rechtsschutz-Versicherung vorhanden... Ja?? Dann ab zum Anwalt, den Fall exakt schilden und hören was er dazu sagt!

Re: Geschwindigkeitsmessung anfechten?

Verfasst: Di 18. Aug 2009, 18:41
von Recce-Boy
Ich denke der Streß wird sich für Dich nicht lohnen!
Solche Messungen kannst Du immer anzweifeln, vorallem wenn man weiß das knapp 40 % der Messgeräte keinen gültigen TÜV haben. Das kostet Geld was viele Städte in andere Bereich lieber stecken und somit sind die Garäte nicht geeicht (Aussage eines hamburger Polizisten)
Allerdings mußt Du Dir den aktuellen Eichstempel vor Ort zeigen lassen, den jetzt hat Dich bestimmt das geeichte System gemessen [smilie=s031.gif]

Greetz und forza St. Pauli

Re: Geschwindigkeitsmessung anfechten?

Verfasst: Di 18. Aug 2009, 19:47
von Organspender
Grundsätzlich würde ich eine Lasrmessung immer anzweifeln! Vor Ort NIE eine Aussage /Einlassung machen und mit dem Bescheid zum Anwalt.

Klar müssen wir alle irgendwann mal den Expresszuschlag zahlen, aber einfach sollte mans denen nicht machen und ein Punkt ist ein Punkt...

Re: Geschwindigkeitsmessung anfechten?

Verfasst: Di 18. Aug 2009, 20:07
von Hell13raiser
Okay. Also kommt auf jeden Fall noch der Wisch, das ich bitte Stellung zur Geschwindigkeitsübertretung nehmen kann?
Der Polizist hat mich halt gefragt ob ich mich dazu äußern möchte. Daraufhin meinte ich halt "Nö, was sollte ich jetzt davon haben?".
Ich werde auf jeden Fall Einspruch einlegen. Mehr wird es dadurch ja ersteinmal sicher nicht kosten. Oder steigen dadurch die Verwaltungsgebühren??

Re: Geschwindigkeitsmessung anfechten?

Verfasst: Di 18. Aug 2009, 20:11
von Lunatic-Danny
weis jemand ganz SICHER ob es eine verjährungsfrist gibt und wie lange die is?
denn ich warte schon seit einiger zeit auf dein busgeldbescheit..

Re: Geschwindigkeitsmessung anfechten?

Verfasst: Di 18. Aug 2009, 20:14
von Solarbaby
Wenn Du Dir sicher bist, dass auf den letzten 500m der Lasermessung (also vom Lasergerät 500m zurück) ein Tempolimit von 100 Km/h gilt,
dann ist der Bussgeldbescheid sowieso wertlos. Die Eichung von den Laser Geräten ist maximal 500m, aber in der Regel wird eigentlich immer nur auf den letzten 200m gemessen. Das müssten Dir die Beamten aber auch gesagt haben. Sprich soundsoviel Km/h bei soviel Meter Entfernung.

grüße
Solarbaby

Tante Edit: Verjährungsfrist ist ganz SICHER 3 Monate nach der letzten bürokratischen Aktivität!

Re: Geschwindigkeitsmessung anfechten?

Verfasst: Di 18. Aug 2009, 20:27
von Hell13raiser
Solarbaby hat geschrieben:Wenn Du Dir sicher bist, dass auf den letzten 500m der Lasermessung (also vom Lasergerät 500m zurück) ein Tempolimit von 100 Km/h gilt,
dann ist der Bussgeldbescheid sowieso wertlos. Die Eichung von den Laser Geräten ist maximal 500m, aber in der Regel wird eigentlich immer nur auf den letzten 200m gemessen. Das müssten Dir die Beamten aber auch gesagt haben. Sprich soundsoviel Km/h bei soviel Meter Entfernung.
Bin mir ganz sicher das dort 100km/h erlaubt war. Auf meine Nachfrage hin wo sie gestanden haben, sagte mir der Beamte das sie von der Brücke herunter messen. Und zwischen Ende 70km/h und Brücke sind es gut 1km und ne Linkskurve. Irgendwie Kurios das Ganze. Mal sehen wann ich Post bekomme. Dauert sicher noch 2-3 Wochen.

Re: Geschwindigkeitsmessung anfechten?

Verfasst: Di 18. Aug 2009, 20:31
von Solarbaby
Yep - warte bis die Post kommt. Da steht ja der genaue Standort drin. Schreibst dann einfach zurück, dass Du Dich ja an die 100 gehalten hast (amtlich bestätigt [smilie=s012.gif] ) und gut. Und wenn die Behörde trotzdem darauf besteht, wird sich jeder Anwalt freuen [smilie=s014.gif]

grüße
Solarbaby

Re: Geschwindigkeitsmessung anfechten?

Verfasst: Di 18. Aug 2009, 20:36
von Hell13raiser
Jo, mal sehen was kommt. Wenns interessant wird werde ich berichten.

Greetz
Hell

Re: Geschwindigkeitsmessung anfechten?

Verfasst: Di 8. Jun 2010, 14:53
von Raiden
Und was ist draus geworden? Kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass die so doof sind und dich mit 94 rausholen, wenn eigentlich 100 erlaubt sind. [smilie=thinking1.gif]

Also sag mal wies gelaufen ist.

MfG Raiden

Re: Geschwindigkeitsmessung anfechten?

Verfasst: Di 8. Jun 2010, 15:12
von Maggy
Hi

kann dir nur empfehlen geh zum Anwalt

Harald Evers spezialisiert auf Verkehrsrecht
dem habe ich die Sache mit meiner Tochter auch in die Hand gegeben


Übrigens selbst Tona fahrer
Rennstreckenfahrer und hat schon sehr sehr viel raus gehauen

Gruß
Maggy

Re: Geschwindigkeitsmessung anfechten?

Verfasst: Di 8. Jun 2010, 16:42
von baumaxe
..............94 km/h "geht doch noch" .

Einen guten Freund haben se im Mai am Köterberg gemessen und das nich zu knapp in der 70er Zone.
3 Monate, 600 Euro, 4 Punkte

siehe Bericht
[url]http://www.lz-online.de/aktuelles/letzte_meldungen_aus_lippe/3566403_Mit_148_km_h_in_der_70er-Zone.html[/url]


Ich bin auch kein Kind von traurigkeit! Von daher halte ich mal meinen Mund wenn es darum geht warum man bei 70 soooo schnell unterwegs sein kann ;-) Gibt viele 70er Strecken wo die 100 doch schnell mal fällt.

Re: Geschwindigkeitsmessung anfechten?

Verfasst: Di 8. Jun 2010, 16:46
von Hell13raiser
Moin,

Ich hatte letztes Jahr nochmals mit der zuständigen Polizeidienststelle gesprochen und auch mit dem Zuständigen der Stadt Neuss. Beide machten mir wenig Hoffnung das ich ohne Anwalt bei der Sache Recht bekommen würde, wobei der Polizist mir die Korrektheit der Messung nochmals bestätigte. Aber was hätte er auch sonst tun sollen ;)

Aber wegen den 75€ und dem einen Punkt hatte ich auch keine Lust mir den ganzen Stress anzutun. Hab dann bezahlt und Ende.

Greetz,
Hell

Re: Geschwindigkeitsmessung anfechten?

Verfasst: Di 8. Jun 2010, 17:04
von Eismann
soviel zum Thema: "Es geht mir ums Prinzip"

[smilie=s006.gif]