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A2 Änderung

Verfasst: Fr 20. Mai 2016, 14:29
von Franz
Hallo Leute, dieser Post betrifft alle, die eine gedrosselte Daytona mit dem A2-Führerschein fahren.

Scheinbar tritt in wenigen Wochen eine Angleichung des A2-Führerscheins an die EU-Richtlinien in Kraft. Das bedeutet, dass man nur noch Motorräder fahren darf, welche offen maximal 70kw haben. Daraus folgt, dass alle Personen, welche den Führerschein nach dem 18. Januar 2013 erworben haben bald keine gedrosselte Lady mehr fahren dürfen.

Ich kann und will das nich wahrhaben, ich fühle mich wie in einem Albtraum.

Weiß jemand genaueres, ob man diese Regelung doch irgendwie umgehen kann und wie eine Nichtbeachtung geahndet wird (Fahren ohne Fahrerlaubnis ?)

Re: A2 Änderung

Verfasst: Fr 20. Mai 2016, 14:34
von Stego
Also nix für ungut, aber darüber informiert man sich doch schon beim Erwerb des Füherscheins!
Und das unsere Regierung eine EU-Richtline noch nicht umgesetzt hat und damit nicht durchkommen würde, hätte einem auch klar sein sollen.
Deswegen wird doch auch schon seit Jahren in der Presse darüber berichtet, dass man mit A2 und "großen Mopeds" es tunlichst meiden sollte ins EU-Ausland zu fahren.

Ändern wirst du da wohl nix können, außer die Lady so lange stehen zu lassen, bis du sie wieder fahren darfst!
Alles andere wird, wie du schon richtig vermutest, fahren ohne Fahrerlaubnis sein...

Re: A2 Änderung

Verfasst: Fr 20. Mai 2016, 15:00
von Enzi
Also betrifft diese Regelung - in Deutschland - keine, die vor dem Datum den Lappen gemacht haben?
Dürfte ich also mit meinem A2 von '06 keine Probleme haben.
Richtig verstanden? [smilie=confused.gif]

Re: A2 Änderung

Verfasst: Fr 20. Mai 2016, 15:06
von DonArcturus
Zu der Zeit gab es doch gar kein A2? [smilie=confused.gif]
Damals war das das A Beschränkt, dass sich nach zwei Jahren sowieso in A Unbeschränkt umgewandelt haben dürfte.

Ich frage mich nur, ob die neue Regelung "rückwirkend" auch die betrifft, die den Schein bereits gemacht haben, oder ob nur neue Fahrer betroffen sind. Ich fände es unpassend, wenn die "Regierung" tatsächlich verlangen würde, dass ein Biker sein Bike stilllegen/verkaufen darf nachdem er bereits den Führerschein gemacht und ein Bike gekauft hat.

Re: A2 Änderung

Verfasst: Fr 20. Mai 2016, 15:10
von sid
Hier ein kurzer Artikel:

http://www.motorradonline.de/recht-und-verkehr/eu-verklagt-deutschland-wegen-a2-motorradfuehrerschein/729930

Ob man das vorher wissen hätte können, will ich nicht beurteilen. Wo sonst wird schonmal so schnell was geändert und umgesetzt ohne Besitzstandswahrung. Wenn es so kommt, wie es den Anschein hat, ist mit Daytonfahren und A2-Schein nix mehr. Fahren ohne Führerschein ist auch ne harte Nummer, da würd ich mich nicht dazu hinreissen lassen.

Re: A2 Änderung

Verfasst: Fr 20. Mai 2016, 15:14
von DonArcturus
Na super... [smilie=wtf.gif]

Re: A2 Änderung

Verfasst: Fr 20. Mai 2016, 15:15
von JSM
Wenn du 2006 den "A2 Führerschein" bzw. A-beschränkt gemacht hast, dann zählte doch noch der Stufenführerschein, sodass du mit 25 automatisch die A-Lizenz erhalten hast (ohne erneute prüfung) oder irre ich mich? Oder meinst du mit '06 den Monat Juni? Edit: das war jemand schneller
Wenn du mit "rückwirkend" meinst, dass du beispielsweise mit 18 den A2 gemacht hast und jetzt 21 bist --> deute ich die Artikel richtig, dann sind alle unter 24 Jahren betroffen. Aber die Artikel unterscheiden sich doch deutlich. so heißt es, ob die Länder eine ahndung derartiger verstöße anordnen bleibt offen. [url=https://www.auto-medienportal.net/artikel/detail/35699]Quelle[/url]

Re: A2 Änderung

Verfasst: Fr 20. Mai 2016, 15:40
von Franz
Wie sieht es eigentlich mit der 25kw, also 34ps Drosselung aus ? Eigentlich steht ja überall dass bloß die 48ps Drosselung nach der neuen Regelung nicht rechtens ist .?

Re: A2 Änderung

Verfasst: Fr 20. Mai 2016, 15:53
von JSM
ZITAT Die EU-Führerscheinneuregelung von 2013 sieht vor, dass Inhaber des Führerscheins A2 Motorräder bis 35 kw (48 PS) fahren dürfen - allerdings mit der Einschränkung, dass diese Motorräder offen nicht mehr als das Doppelte dieser Leistung haben, sprich maximal 70 kW (96 PS). ZITAT

Nicht die 48Ps stehen hier zu diskussion sondern, die "übermäßige und dadurch unverhältnismäßige Drosselung einer Maschine". Da spielt es keine Rolle wie weit runtergedrosselt wird, sondern nur dass die offene max. 70kW hat

Re: A2 Änderung

Verfasst: Fr 20. Mai 2016, 16:07
von D0M1N1K
Oha. :oops: Danke.
Ist doch alles wieder nur Geldschneiderei. Das Drosseln an sich ist ja fürs Motorrad nicht schlecht und wenn man eine 20-30kg schwerere Maschine (z.B. Kawasaki z1000) auf 48 PS drosselt, geht die vermutlich fast genau so wie eine Honda CBR 500 R mit 48PS offen...
Ergo: Dann muss ich jetzt den erweiterten Führerschein fix machen :lol:

Re: A2 Änderung

Verfasst: Fr 20. Mai 2016, 16:35
von Enzi
20. Mai 2016, 15:06 » DonArcturus hat geschrieben:Zu der Zeit gab es doch gar kein A2? [smilie=confused.gif]
Damals war das das A Beschränkt, dass sich nach zwei Jahren sowieso in A Unbeschränkt umgewandelt haben dürfte.

Ich frage mich nur, ob die neue Regelung "rückwirkend" auch die betrifft, die den Schein bereits gemacht haben, oder ob nur neue Fahrer betroffen sind. Ich fände es unpassend, wenn die "Regierung" tatsächlich verlangen würde, dass ein Biker sein Bike stilllegen/verkaufen darf nachdem er bereits den Führerschein gemacht und ein Bike gekauft hat.
Stimmt, der hieß ja nur "A".
Und ich hab den 8.2006 gemacht.
Hab ich also als "alter" vorteile - n1 Weizen1

Re: A2 Änderung

Verfasst: Fr 20. Mai 2016, 16:36
von jacky_11
Keine Geldschneiderei, sondern eine EU-Verordnung, welche DE mit eingeführt hat, nur um sich nicht dran zu halten :roll:
Also eigentlich ist unsere Regierung uns sogar entgegen gekommen, allerdings sind sie jetzt über ihre eigenen Füße gestolpert.

Bin ich froh, dass ich noch mit 34PS lernen musste.
Früher war alles besser :twisted:

Re: A2 Änderung

Verfasst: Fr 20. Mai 2016, 17:09
von sid
34 Ps fallen auch unter "bis 48PS".

Die Regelung zielt imho dahin, daß eine Hayabusa auch mit 48 PS viel Hubraum hat, schwer und damit nicht unbedingt für Anfänger geeignet ist. Soll nicht heißen, daß ich das gut finde, ist nur ein Erklärungsversuch.

Re: A2 Änderung

Verfasst: Fr 20. Mai 2016, 17:18
von Yannick675
Da ich meinen Führerschein auch noch nicht so lange habe geb ich auch mal meinen Senf dazu ;)

Ich habe meinen Motorradführerschein 2012 mit 34 PS gemacht, habe dann meine Susi den Oktober gedrosselt gefahren und durfte sie im nächsten Jahr gleich wieder rausmachen. Dass die Fahranfänger im nächsten Jahr 48PS fahren dürfen und ich mit der GS 500 somit offen, wusste ich damals nicht und ich hätte vermutlich auch nicht bis zum nächsten Jahr gewartet. Auch wenn Drossel, Ein- und Ausbau ein paar hunderter gekostet haben.

Seit ich 21 bin, bzw 2 Jahre im Besitz der Führerscheines :?: darf ich ohne Prüfung offen fahren. Dass das im nächsten Jahr nichtmehr so sein wird wusste ich beim beginn des Führerscheins auch nicht, ich wollte ihn einfach so früh wie möglich haben. Also Glück gehabt dass mir das erspart blieb. Mein Nachbar hatte ihn ein Jahr später gemacht und hatte diese ganze Sch... mit Nachprüfung am Hals. Aber der fuhr auch ne Duke und jetzt ne BMW, was weis der schon :lol: .

Meine GS 500 konnte ich dann aber noch gut an einen Nürnberger verkaufen der damit auch ins Ausland wollte, da dort die Modelle mit mehr Leistung nicht erlaubt sind. Wusste ich wieder nicht, der Händler wollte mir nichtmal die Hälfte meines Verkaufspreises geben. Wieder Glück gehabt.

Am ende ist es einzig eine große Geldmache da die Nachprüfung mit Fahrstunden sicher um die 500€ kosten, die Schulen freuts.

Einerseits kann ich den Gesetzgeber verstehen, die Drosseln kann man leicht ausbauen. Wenn per Gaszug gedrosselt wird, wird die Maschine mit der Zeit sicher auch schneller.

Andererseits ist es doch sinnvoll einen Fahranfänger gleich mit "seinem" Motorrad fahren zu lassen, sich an das Handling, Bremsen, etc zu gewöhnen anstatt dass er sich erst ein anderes kaufen muss was er am Ende vllt nichtmehr los wird.

Was meint ihr?

Gruß Yannick

Re: A2 Änderung

Verfasst: Fr 20. Mai 2016, 17:25
von DonArcturus
Finde die Regelung ja nicht schlecht, aber den Übergang hätte man nun wirklich besser machen können. Sei es nur darum, dass diese Info schon vor wesentlich längerer Zeit (sagen wir 4 Jahre oder so) nicht nur verfügbar, sondern auch publik gemacht werden sollte (z.B. dass Fahrschulen das mit unterrichten sollten).