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Zwölf Wochen Knast für YouTube-Video

Verfasst: Di 21. Okt 2008, 12:51
von Mr. Bad Guy
...was haltet Ihr davon?

Zwölf Wochen Knast für YouTube-Video
Erschienen am 21. Oktober 2008 | bei t-online.de
Wheelies mit über 200 km/h brachten Sandor Ferenci nun zwölf Wochen Haft ein.Ein britischer Motorradfahrer muss für zwölf Wochen ins Gefängnis, nachdem er im Videoportal YouTube ein Raservideo von sich selbst veröffentlichte. In dem Video ist der 28-Jährige bei waghalsigen Stunts und gefährlichen Wechseln auf die Gegenfahrbahn zu sehen, alles bei Geschwindigkeiten von über zweihundert Stundenkilometern. Erwischt wurde der Mann nach dem Hinweis eines Augenzeugen, Beweise hatte die Polizei zunächst nicht – bis der Raser ihnen von seinem Film erzählte.

"Geht es hier um das YouTube-Video?" Das soll Sandor Ferenci nach einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters die Polizisten gefragt haben, die nach dem Hinweis eines Autofahrers nach einem gefährlichen Raser fahndeten. Der Augenzeuge hatte sich das Kennzeichen gemerkt, die Beamten wollten nun eigentlich den zunächst Verdächtigen befragen. Ferencis unbedachte Äußerung lieferte ihnen nun auch gleich den passenden Beweis: ein Video, das Ferenci bei seinen zahlreichen Vergehen zeigt, aus allen möglichen Blickwinkeln.

Wahnsinnige und unverantwortliche Manöver"

Während der folgenden Verhandlung staunte auch Richter Terence Maher nicht schlecht, als er das Filmmaterial begutachtete. Darauf fährt Ferenci auf nur einem Rad mit über zweihundert Stundenkilometern die Autobahn entlang, wechselt in halsbrecherischen Manövern auf die Gegenfahrbahn inmitten von Ortschaften. Nachher sprach der Richter in seiner Urteilsbegründung von "wahnsinnigen und unbeschreiblich unverantwortlichen Manövern bei beachtlicher Geschwindigkeit".

...hier der Link zum Video:

Re: Zwölf Wochen Knast für YouTube-Video

Verfasst: Di 21. Okt 2008, 13:01
von Dodger79
Mr. Bad Guy hat geschrieben:...was haltet Ihr davon?
Ich halte das für einen Skandal. Hier könnte einem nichtmal die Polizei wirklich was, wenn deren Tacho/Messgerät nicht ordentlich geeicht ist, selbst wenn sie einen auf frischer Tat ertappen und dort soll nun ein Video, dass keinerlei zweifelsfreie Rückschlüsse auf die Identität des Fahrers zulässt, aufgrund der Beschwerde eines Autofahrers zu 12 Wochen Knast führen? Finde ich deutlich zu hart! Damit will ich rasen und stunten im öffentlichen Strassenverkehr nicht schönreden, aber die Grundsätze eines vernünftigen Rechtssystems sollte man dennoch nicht einfach so über Bord werfen.

Re: Zwölf Wochen Knast für YouTube-Video

Verfasst: Di 21. Okt 2008, 13:07
von Black675
Finde ich gut!

Über die Beweisführung der Staatsanwaltschaft und des Richters steht nichts im Artikel.
Das die sich an das Gesetz halten, setze ich einfach mal voraus.

Nicht umsonst gibt es genug verkappte Ghostriders hier auf Deutschlands Straßen mit entsprechenden Ergebnissen (siehe auch Freds in diesem Forum).

Mal durchknallen - ja, ist wohl jedem schon mal passiert. Sich dabei filmen lassen setzt einen Vorsatz voraus und das gehört bestraft!

Ich finde das Urteil gut und richtig.

Bunte Grüße
Black675

Re: Zwölf Wochen Knast für YouTube-Video

Verfasst: Di 21. Okt 2008, 14:09
von Franky134
Dodger79 hat geschrieben:
Mr. Bad Guy hat geschrieben:...was haltet Ihr davon?
Ich halte das für einen Skandal. Hier könnte einem nichtmal die Polizei wirklich was, wenn deren Tacho/Messgerät nicht ordentlich geeicht ist, selbst wenn sie einen auf frischer Tat ertappen und dort soll nun ein Video, dass keinerlei zweifelsfreie Rückschlüsse auf die Identität des Fahrers zulässt, aufgrund der Beschwerde eines Autofahrers zu 12 Wochen Knast führen? Finde ich deutlich zu hart! Damit will ich rasen und stunten im öffentlichen Strassenverkehr nicht schönreden, aber die Grundsätze eines vernünftigen Rechtssystems sollte man dennoch nicht einfach so über Bord werfen.
[smilie=agreed.gif]
Was ich sehr merkwürdig finde, ist das man im video nicht einmal den tacho sieht..von wheelies jetzt mal abgesehen, wie wollen die denn bitte beweisen das der so und so schnell war??
Desweiteren finde ich 12 Wochen etwas zu hart..Für ein paar wheelies?!?
Klar,auch wenn ich selber ab und an mal auf einem rad unterwegs bin will ich nicht sagen das das alles in ordnung is aber 12 wochen finde ich wirklich sehr überzogen..
gruß Frank

Re: Zwölf Wochen Knast für YouTube-Video

Verfasst: Di 21. Okt 2008, 14:28
von Black675
[smilie=agreed.gif]
Was ich sehr merkwürdig finde, ist das man im video nicht einmal den tacho sieht..von wheelies jetzt mal abgesehen, wie wollen die denn bitte beweisen das der so und so schnell war??
gruß Frank[/quote]

Raum zwischen den Fahrbahnmarkierung und Zeit für das zurücklegen der Strecke. Weg x Zeit = Geschwindigkeit.
Das ist easy!

Re: Zwölf Wochen Knast für YouTube-Video

Verfasst: Di 21. Okt 2008, 14:50
von Franky134
Ja hab mir sowas schon fast gedacht, aber das reicht als beweis?

Re: Zwölf Wochen Knast für YouTube-Video

Verfasst: Di 21. Okt 2008, 14:54
von bergaufbremser
Warum sollte das als Beweis nicht reichen? Ist imho schon fast genauer als der Tachowert..

OK, er könnte noch den Spruch bringen, dass er sein Video schneller laufen liess :lol:


Tja, wenn man keine gescheiten Kurven hat, muss man halt mit Wheelies uns so Zeugs rumspielen.. jedem das seine..

Re: Zwölf Wochen Knast für YouTube-Video

Verfasst: Di 21. Okt 2008, 15:00
von Dodger79
bergaufbremser hat geschrieben:Warum sollte das als Beweis nicht reichen? Ist imho schon fast genauer als der Tachowert..

OK, er könnte noch den Spruch bringen, dass er sein Video schneller laufen liess :lol:
Das ist genau mein "Problem" an der Sache. Ich finde es richtig, das Verkehrsrowdies bestraft werden (auch wenn ich 12 Wochen Knast für das im Video gezeigte als absolut überzogen halte), nur sollten bei der Beweisführung die gleichen Maßstäbe wie sonst auch gelten. Und da kann man normalerweise mit selbst angefertigten, potentiell manipulierten, pixeligen Videos vor Gericht rein gar nichts bewirken, schon gar nicht dann, wenn der Beschuldigte nicht mal ansatzweise zu erkennen ist.

Re: Zwölf Wochen Knast für YouTube-Video

Verfasst: Di 21. Okt 2008, 15:30
von Black675
Dodger79 hat geschrieben:
bergaufbremser hat geschrieben:Warum sollte das als Beweis nicht reichen? Ist imho schon fast genauer als der Tachowert..

OK, er könnte noch den Spruch bringen, dass er sein Video schneller laufen liess :lol:
Und da kann man normalerweise mit selbst angefertigten, potentiell manipulierten, pixeligen Videos vor Gericht rein gar nichts bewirken, schon gar nicht dann, wenn der Beschuldigte nicht mal ansatzweise zu erkennen ist.
Nochmals: Wir wissen nichts über die Beweisführung. Und wenn der Vollpfosten, so wie in dem Text angegeben, selbst auf das Video verweist, ja was soll ich dann dazu noch sagen?!
Der gute Mann wird sicherlich auch einen Rechtsanwalt hinzugezogen haben (zugegeben, auch nur eine Spekulation), es hat aber wohl am Ergebnis nichts geändert.

Warum also so hochtrabend irgendwelche Grundgesetze gefährdet sehen, wenn wir nichts darüber wissen?!

Und wer von uns weiß, ob es in GB eine Halterhaftung gibt? Oder er den Verstoß zugegeben hat?

Aber das muss auch keiner wissen - es wird gleich die gesamte Exe- und Judikative in Frage gestellt. Kann man so machen, find ich aber auch nicht gut.

Re: Zwölf Wochen Knast für YouTube-Video

Verfasst: Di 21. Okt 2008, 15:31
von sid
schließe mich black675 an. auch, wenn er mein design s...TsssTsss...e findet. :lol:

Re: Zwölf Wochen Knast für YouTube-Video

Verfasst: Di 21. Okt 2008, 15:40
von daule_AUT
naja...also sag ma mal so....es gibt sicher viel schlimmere videos noch, aber das er sich selbst verrät, ist dann halt wirklich saudumm!

Re: Zwölf Wochen Knast für YouTube-Video

Verfasst: Di 21. Okt 2008, 15:56
von wolf675
Black675 hat geschrieben:
Dodger79 hat geschrieben:
bergaufbremser hat geschrieben:Warum sollte das als Beweis nicht reichen? Ist imho schon fast genauer als der Tachowert..

OK, er könnte noch den Spruch bringen, dass er sein Video schneller laufen liess :lol:
Und da kann man normalerweise mit selbst angefertigten, potentiell manipulierten, pixeligen Videos vor Gericht rein gar nichts bewirken, schon gar nicht dann, wenn der Beschuldigte nicht mal ansatzweise zu erkennen ist.
Nochmals: Wir wissen nichts über die Beweisführung. Und wenn der Vollpfosten, so wie in dem Text angegeben, selbst auf das Video verweist, ja was soll ich dann dazu noch sagen?!
Der gute Mann wird sicherlich auch einen Rechtsanwalt hinzugezogen haben (zugegeben, auch nur eine Spekulation), es hat aber wohl am Ergebnis nichts geändert.

Warum also so hochtrabend irgendwelche Grundgesetze gefährdet sehen, wenn wir nichts darüber wissen?!

Und wer von uns weiß, ob es in GB eine Halterhaftung gibt? Oder er den Verstoß zugegeben hat?

Aber das muss auch keiner wissen - es wird gleich die gesamte Exe- und Judikative in Frage gestellt. Kann man so machen, find ich aber auch nicht gut.
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Also GB ist sicherlich keine Bananenrepublick und von daher gehe ich von einem korrekten Ablauf des Ganzen aus...........
und ich finde 12 Wochen Knast vollkommen gerechtfertigt....bei mir hätt`s mehr gegeben.....und 2 Jahre Führerscheinentzug
ist ebenso korrekt........well done!

Re: Zwölf Wochen Knast für YouTube-Video

Verfasst: Di 21. Okt 2008, 15:59
von Dodger79
Black675 hat geschrieben:Nochmals: Wir wissen nichts über die Beweisführung. Und wenn der Vollpfosten, so wie in dem Text angegeben, selbst auf das Video verweist, ja was soll ich dann dazu noch sagen?!
Der gute Mann wird sicherlich auch einen Rechtsanwalt hinzugezogen haben (zugegeben, auch nur eine Spekulation), es hat aber wohl am Ergebnis nichts geändert.

Warum also so hochtrabend irgendwelche Grundgesetze gefährdet sehen, wenn wir nichts darüber wissen?!

Und wer von uns weiß, ob es in GB eine Halterhaftung gibt? Oder er den Verstoß zugegeben hat?

Aber das muss auch keiner wissen - es wird gleich die gesamte Exe- und Judikative in Frage gestellt. Kann man so machen, find ich aber auch nicht gut.
Da hast du Recht, daher schränke ich meine Aussage mal ein wenig ein: nach dem, was im Artikel steht (Augenzeuge zeigt an, Beschuldigter erwähnt sein Video, Richter ist vom Video entsetzt -> 12 Wochen Knast) halte ich das für skandalös, da ich 3 Monate Knast für das im Video gezeigte für absolut übertrieben halte. Ob es noch andere, nicht erwähnte Umstände für dieses harte Urteil gibt, wissen wir nicht, allerdings wäre dann der Artikel äusserst mies verfasst (was ja aber heutzutage auch keine Seltenheit mehr ist).

Re: Zwölf Wochen Knast für YouTube-Video

Verfasst: Di 21. Okt 2008, 16:08
von Synthetic
wolf675 hat geschrieben:Also GB ist sicherlich keine Bananenrepublick und von daher gehe ich von einem korrekten Ablauf des Ganzen aus..
schlaubi schlumpfmodus
Mal so am Rande: England (nicht GB) ist das einzige Land in Europ ohne niedergeschriebene Verfassung ;-)
Republik schreibt man so: R e p u b l i k
/schlaubi schlump modus

Kannst noch was lernen von den jungen, gelle wolf? :lol:

Re: Zwölf Wochen Knast für YouTube-Video

Verfasst: Di 21. Okt 2008, 16:32
von wolf675
Synthetic hat geschrieben:
wolf675 hat geschrieben:Also GB ist sicherlich keine Bananenrepublick und von daher gehe ich von einem korrekten Ablauf des Ganzen aus..
schlaubi schlumpfmodus
Mal so am Rande: England (nicht GB) ist das einzige Land in Europa ohne niedergeschriebene Verfassung ;-)
Republik schreibt man so: R e p u b l i k
/schlaubi schlump modus

Kannst noch was lernen von den jungen, gelle wolf? :lol:
Mein Lektor hat heute Urlaub.........apropos..... Leck mich doch....
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